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Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Rossel Immobilien AG, Untere Bönigstrasse 90, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus und Ausbau Ökonomieteil.
Standort: Mattenstrasse 3, 3806 Bönigen, Parzelle Nr. 261, Koordinaten 2‘634‘580 / 1‘170‘370, Kernzone B.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone Gelb/Blau.
Beanspruchte Ausnahmen: • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV) • Unterschreiten des Strassenabstands (Art. 24 Abs. 1 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Mai 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 20. April 2016
Bauverwaltung Bönigen