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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 3. Juni 2016, 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg
Traktanden
1. a) Kenntnisnahme von Nachkrediten
b) Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
c) Genehmigung eines Nachkredites für die «übrigen Abschreibungen»
d) Genehmigung der Jahresrechnung 2015
2. Kenntnisnahme vom Jahresbericht der Datenschutzaufsichtsstelle
3. a) Genehmigung der 1. Teilrevision Organisationsreglement
b) Genehmigung der 1. Teilrevision Wahlreglement bzw. Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen
4. Genehmigung der Neufassung Kurtaxenreglement
5. Projekt- und Kreditgenehmigung für Aufhebung ARA Wang und Anschluss an ARA Interlaken
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Traktandum Nr. 5 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) das öffentliche Planauflageverfahren, da es sich um regionale Leitungen (Überbauungsordnung) handelt. Während der öffentlichen Auflage der Überbauungsordnung könnte dann Einsprache dagegen erhoben werden.
Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen statt.
Informationsveranstaltung
Am Freitag, 29. April 2016, fand im Dorint Resort Blüemlisalp Beatenberg eine Informationsveranstaltung im Vorfeld zum Gemeindeversammlungsgeschäft «Neufassung Kurtaxenreglement» statt. Anschliessend wurde die ordentliche Hauptversammlung vom Verein Beatenberg Tourismus durchgeführt.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 11. April 2016
Der Gemeinderat