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Baupublikation

Gesuchstellerin: Marianne Lehmann, Oberschwanderstrasse 42, 3855 Schwanden.
Projektverfasser: GLB Thun-Oberland, Daniel Lengacher, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort: Oberschwanderstrasse 42, Parzelle Nr. 51, Koordinaten: 647‘665 / 178‘825, Zone: Erhaltungszone Oberschwanden.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus.
Hinweis: Die Gemeinde Schwanden ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Schutzobjekt: blaue resp. rote Gefahrenzone gemäss Gefahrenbeurteilung.
Beanspruchte Ausnahmen: • Art. 23 GBR. Unterschreiten Gebäudeabstand • Art. 30 GBR Dachgestaltung, (schräger Ortgang und Unterschreiten Mindestmass Dachvorsprung) • Art. 67 BauV. Unterschreiten Mindestmass Raumhöhe • Nutzungsübertragung Parkplätze auf Parzelle Nr. 477 (Oberschwanderstr. 59).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an bestehendes Kanalisationsnetz und ARA Brienz, neue Versickerungsanlage Dachwasser.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden (zu den publizierten Öffnungszeiten).
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Mai 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Schwanden, 25. April 2016
Die Gemeinde-Baupolizeibehörde