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Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Gerhard Zesiger, Krattigenstrasse 9, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Hinweis: Die Gemeinde Niederried bei Interlaken ist dem Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) unterstellt.
Standort: Untere Hegistrasse Nr. 21, Parzelle Nr. 559, Koordinaten: 174470 / 637810, Zone: W2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Entwässerung im Trennsystem: Schmutzwasser: Anschluss an Gemeindekanalisation / ARA Interlaken
Sauberwasser: Versickerung mittels
Sickeranlage, Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Niederried, Hauptstrasse 19, 3853 Niederried (während Schalteröffnungszeiten).
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Mai 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiv-
einsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Niederried, 20. April 2016
Namens der Baupolizeibehörde: Gemeinderat Niederried