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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 3. Juni 2016, 20.15 Uhr, Gemeindesaal
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2015
2. Finanzwesen; Verwaltungsrechnung 2015
a) Kenntnisnahme vom Revisionsbericht
b) Kenntnisnahme von Nachkrediten
c) Genehmigung Einlage ins Eigenkapital
d) Genehmigung Verwaltungsrechnung 2015
3. Finanzwesen
a) Orientierung über abgeschlossene Verpflichtungskredite
b) Abschluss Verpflichtungskredit Wasserleitung Steinen; Genehmigung Nachkredit
4. Bauwesen
Schutzdämme Staldenweidli; Krediterhöhung
5. Verschiedenes
Information Sanierung Mehrzweckgebäude
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung wird vor der nächsten Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken zum gegebenen Zeitpunkt publiziert.
Herzlich lädt der Gemeinderat zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro ein.
Lütschental, 11. April 2016
Gemeinderat Lütschental