Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Änderung der Überbauungsordnung Nr. 18 «Mountain Hostel» mit Zonenplanänderung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 18 «Mountain Hostel» mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung liegt vom 28. April bis und mit 30. Mai 2016 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 25. April 2016
Gemeinderat Grindelwald