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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung:
Überbauungsordnung Gesundheitszentrum mit Änderung Zonenplan und Baureglement

Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Grindelwald am 4. Dezember 2015 beschlossene Überbauungsordnung mit Änderung des Zonenplans und Baureglements in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 110 der Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Grindelwald, 25. April 2016
Gemeinderat Grindelwald