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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 26. Mai 2016, 20.00 Uhr Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 (Genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 75 vom 22. Februar 2016)
2. Genehmigung der Nachkredite, der Gemeinderechnung 2015 und der NPM-Globalbudgets
3. Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Basisstrasse z’Beidetoren–Steiner und Festlegung des Kostenanteils der Grundeigentümer (Art. 112 ff. Baugesetz)
4. Orientierungen
Die Gemeinderatspräsidentin orientiert über:
a) Kultur / Leistungsvereinbarungen
b) Parkieren
c) Gemeindesoftware
d) Stromproduktionsanlagen / Elek- trizitätsversorgungsnetz (rechtliche Grundlagen in Vorbereitung)
5. Verschiedenes
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 21. August 2003 / 15. Dezember 2011 vom 4. März bis 4. April 2016 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist wurde an den Gemeinderat Brienz bis 4. April 2016 schriftlich keine Einsprache erhoben.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.
Brienz, 21. April 2016
Der Gemeinderat

Art. 34 Gemeindeordnung vom 15. Dezember 2011
In Gemeindeangelegenheiten sind stimmberechtigt alle in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in Brienz wohnhaft sind.