Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Achtung, Borkenkäfer

Mitteilung an die Waldbesitzenden
Nach dem trockenen Sommer 2015 besteht die Gefahr, dass sich der Borkenkäfer stark vermehrt. Das Amt für Wald des Kantons Bern fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes):
1. Ausgangslage verbessern
Bis zum Ausflug der Käfer im Frühling ist die Zeit zu nutzen, um das Angebot an Brutmaterial (liegende Fichten) zu reduzieren. Besonders wichtig ist das Aufrüsten vereinzelter neuer Streuschäden. Aufgerüstetes, nicht befallenes Nadelholz ist rechtzeitig aus dem Wald abzuführen, zu entrinden oder auf geeigneten Lagerplätzen chemisch zu behandeln.
2. Beobachtung der Wälder
Beobachten Sie Ihren Wald vor allem an den Rändern von neuen Holzschlägen. Bei neu auftretenden Käferschäden sind die Waldbesitzenden verpflichtet, diese unverzüglich dem zuständigen Revierförster zu melden.
3. Beiträge
Der Kanton kann im Schutzwald Beiträge für angeordnete Bekämpfungsmassnahmen ausrichten. Die Massnahmen müssen fach- und zeitgerecht erfolgen. Beitragsgesuche und weitere Fragen sind an die zuständigen Revierförster oder die Waldabteilungen zu richten.
Wimmis, 15. April 2016
Amt für Wald des Kantons Bern
Waldabteilung Alpen