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Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1125 Ortsdurchfahrt Brienzwiler
Gemeinde: Brienzwiler
20074 / Erneuerung Oberbau Brienzwiler
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Ortsdurchfahrt Brienzwiler, Brünigstrasse, Verzweigung Ballenbergstrasse–Dorfbach (Koord. 2'650'480 / 1'177'725 bis 2'650'970 / 1'178'042).
Dauer: 9. Mai 2016 bis voraussichtlich Ende April 2017.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Verbot Schwerverkehr: Verbot der Durchfahrt für Last- und Gesellschaftswagen während der ganzen Bauzeit.
Die Durchfahrt für den öffentlichen Verkehr sowie der Zubringerdienst bleiben gestattet.
Einschränkungen: Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Busbetrieb: Der Busbetrieb der Postauto AG bleibt aufrechterhalten, wird aber teilweise auf einer kurzen Strecke umgeleitet.
Grund: Bauarbeiten zur Oberbausanierung der Kantonsstrasse.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Thun, 18. April 2016
Oberingenieurkreis l