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Einwohnergemeinde

Friedhof – Aufhebung von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass auf Ende Oktober 2016 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahr 1991 Verstorbenen und die Gräber der im Jahr 1996 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.
Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder der im Jahr 1991 Verstorbenen entfernt.
Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2016 zu räumen.
Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.
Unterseen, im April 2016
Bauverwaltung Unterseen