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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Haus Adler, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: Porta AG, Waldeggstrasse 3, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der baufälligen Brücke über den Mättlibach.
Standort: Wengen, Wengernalp (Kernen-S), Parzellen Nrn. 1291 und 2980, Koordinaten 2'638'050 / 1'158'700, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen – Kleine Scheidegg», Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Mai 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli