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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 30. Mai 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015
a) Kenntnisnahme und Genehmigung der Nachkredite
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2015
2. Projekt Anschluss ARA Därligen an ARA Region Interlaken
a) Beitritt zum Gemeindeverband ARA Region Interlaken
b) Genehmigung Bauprojekt
c) Genehmigung Verpflichtungskredit von 2,386 Mio. Franken
3. Wahlen:
1 Mitglied Gemeinderat (Ersatz für Patricia Stauffer)
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2015 liegt während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird jeder Haushaltung zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatt-
halter von Interlaken einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Därligen, 4. April 2016
Der Gemeinderat\r\n

Art. 19 Organisationsreglement vom 30. November 2001: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.