Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Kantonsstrassen Lütschinentäler-Lombach

Lärmsanierung
Die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Kantone dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln, zu beurteilen und – soweit Grenzwerte überschritten sind – Massnahmen zu ergreifen (Art. 13 ff). Der Oberingenieurkreis I hat für die Kantonsstrassen in den Gemeinden Beatenberg, Därligen, Grindelwald, Gründlischwand, Habkern, Lauterbrunnen, Lütschental und Unterseen die Analyse durchgeführt und Massnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geplant. Das Projektdossier zeigt für alle Liegenschaften an den betroffenen Kantonsstrassen die Lärmbelastung, die Beurteilung und die geplanten Massnahmen.
Mit der Auflage kommt der Kanton seiner Informationspflicht im Sinne von Art. 6 Umweltschutzgesetz nach. Die Auflage dient ausschliesslich der Information der interessierten Bevölkerung. Betroffen sind primär Anrainer von Kantonsstrassen in den erwähnten Gemeinden. Mitwirkung, Anhörung und Einsprachemöglichkeit sind erst bei der Detailplanung der einzelnen Massnahmen möglich.
Auflagedauer: 18. April bis 20. Mai 2016.
Auflageorte: Bauverwaltungen der jeweiligen Gemeinde.
Thun, im April 2016
Oberingenieurkreis I