Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Benützung Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried Schuljahr 2016/2017
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turn- / Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung der oben genannten Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 30 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, kann bis zum 20. Mai 2016 ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2016/2017 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Der Gemeinderat wird diese Daten im Belegungsplan integrieren und diesen abschliessend genehmigen. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 31. März 2016
Gemeinderat Leissigen