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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
• Überbauungsordnung Nr. 46 «Skipiste Talabfahrt Winteregg–Lauterbrunnen»
• Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 6338 und 6183, Lauterbrunnen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Gemeindeversammlung Lauterbrunnen am 30. November 2015 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 46 «Skipiste Talabfahrt Winteregg–Lauterbrunnen», in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.
Die Genehmigung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 2. Mai 2016 in Kraft.
Die Unterlagen stehen jedermann bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Lauterbrunnen, 4. April 2016
Der Gemeinderat