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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Pfister Werner, Mettenbergstrasse 16, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Renovation Wohnhaus (teilweise nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Rugenaustrasse 14, Parzelle Nr. 892, Nutzungszone W3.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Inventar: Erhaltenswertes Objekt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Mai 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Interlaken, 31. März 2016
Bauverwaltung Interlaken