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Einwohnergemeinde

Neufassung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 21. März 2016 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES neu erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gegen die oben genannte Reglementierung respektive deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Inkrafttretung:
Die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES tritt rückwirkend auf den 1. Februar 2016 in Kraft.
Bezugsmöglichkeiten:
Die neue Verordnung kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 21. März 2016
Der Gemeinderat