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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 25. April 2016, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Ruchenbühlstrasse, Sanierung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend der Sanierung der Ruchenbühlstrasse.
2. Seidenfadenstrasse, Sanierung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend der Sanierung der Seidenfadenstrasse.
3. Baureglements- und Zonenplanänderung – Areal «Stedtli» Umzonung in Zone mit Planungspflicht; Beratung und Beschlussfassung betreffend der Änderung des Baureglements und der Ergänzung des Zonenplans.
4. Baureglements- und Zonenplanänderung – Überbauungsordnung «Harderkulm»; Beratung und Beschlussfassung betreffend der Änderung des Baureglements und der Ergänzung des Zonenplans respektive dem Erlass der Überbauungsordnung «Harderkulm».
5. Regionale Kulturförderung – Zusammenarbeitsvertrag und Leistungsverträge; Beratung und Genehmigung des Vertrages über die Zusammenarbeit der Sitzgemeinde Interlaken mit den Anschlussgemeinden Matten und Unterseen betreffend gemeinsame Standortgemeinde nach kantonalem Kulturförderungsgesetz.
Beratung und Genehmigung der Leistungsverträge der Einwohnergemeinden Interlaken, Matten und Unterseen, dem Kanton Bern und den übrigen Gemeinden der Region mit der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken sowie dem Verein Interlaken Classics. Bewilligung der jährlich wiederkehrenden Beiträge von Fr. 17'267.– für das Kunsthaus und Fr. 13'099.– für Interlaken Classics.
6. Verschiedenes
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 30. November 2015 stand während 30 Tagen, d. h. vom
11. Dezember 2015 bis 11. Januar 2016 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 10. Dezember 2015 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 25. Januar 2016 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 30. November 2015 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während derSchalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 7. März 2016
Der Einwohnergemeinderat