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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Martin Reber, Gassenweg 40, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus, Teilabbruch und Wiederaufbau Dachstock sowie Anpassungen am bestehenden Balkon und neuer Balkon.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Gassenweg 40, Parzelle Nr. 1635, Koordinaten 2'635'025 / 1'172'625, Wohnzone 2-geschossig (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
• Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV)
• Dachgestaltung (Art. 24 GBR)
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 18. April 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli