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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Überbauungsordnung Nr. 5
«Lengwald» mit Änderung Zonenplan und Baureglement
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Nr. 5 «Lengwald» mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
− Überbauungsplan 1:500, mit Änderung Zonenplan und Baureglement
− Überbauungsvorschriften
− Bericht zur Umweltverträglichkeit
Zur Orientierung liegen der Erläuterungsbericht, der Mitwirkungsbericht und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung bei.
Die Akten liegen vom 29. März bis und mit 28. April 2016 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Lauterbrunnen, 18. März 2016
Der Gemeinderat