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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 15. März 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
Kommissionssitzverteilung, Praxisänderung
Auf das Geschäft wird nicht eingetreten.
Änderung des Personalreglements 2011
1. Die Änderung von Artikel 4, die Ergänzung mit Artikel 12a sowie die Aufhebung von Artikel 22 des Personalreglements 2011 vom 7. Dezember 2010 und die Übergangsbestimmungen II. werden genehmigt.
2. Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft.
Überbauungsordnung Nr. 20 Artos mit Zonenplanänderung
1. Die Überbauungsordnung Nr. 20 Artos mit Zonenplanänderung wird beschlossen.
2. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.
Ersatz Kehrichtfahrzeug, Verpflichtungskredit
1. Für den Ersatz des Kehrichtfahrzeugs wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.– bewilligt.
2. Die auf das neue Fahrzeug anzuwendende lineare Abschreibung wird auf 10 Prozent pro Jahr festgesetzt.
Kauf Liegenschaften Interlaken-Grundbuchblatt Nrn. 787 und 1122, Marktgasse 45 und 49
1. Für den Kauf der Liegenschaften Interlaken-Grundbuchblatt Nrn. 787 und 1122, Marktgasse 45 und 49, zum Preis von Fr. 440'000.– zuzüglich Notariats- und Grundbuchkosten wird ein Nachkredit von Fr. 425'000.– zu Konto 0290.5040.02, Kauf/Enteignung Liegenschaft betr. Verkehrskonzept, bewilligt.
2. Für die ausserplanmässige Abschreibung der beiden Liegenschaften wird ein Nachkredit von Fr. 205'000.– zu Konto 0290.3301.40, ausserplanmässige Abschreibungen Hochbauten VV, der Erfolgsrechnung 2016 bewilligt.
Postulat Beutler, Ortseingang West, Beantwortung
Die Frist für die Beantwortung des Postulats Beutler, Ortseingang West, wird um zwei Jahre verlängert.
Ersatzwahl in die Anerkennungskommission
Auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei und als Ersatz für die zurücktretende Verena von Allmen wird Alfred Schenk, 1958, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 5. April bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Anerkennungskommission gewählt.
Ersatzwahl in die Sicherheitskommission
Auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei und als Ersatz für die zurücktretende Christine Trachsel wird Irene Thali, 1981, für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 5. April bis 31. Dezember 2016 als Mitglied der Sicherheitskommission gewählt.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen (gegen die Wahlen in die Anerkennungskommission und die Sicherheitskommission innert zehn Tagen) ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Die Überbauungsordnung Nr. 20 Artos untersteht nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Interlaken, 18. März 2016
Der Gemeindeschreiber