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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung:
Änderung Zonenplan Landschaft, Teilplan 8, mit Ergänzung Landschaftsreglement

Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Grindelwald am 4. Dezember 2015 beschlossene Änderung des Zonenplans Landschaft, Teilplan 8, mit Ergänzung Landschaftsreglement in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 110 Bauverordnung resp.
Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Grindelwald, 17. März 2016
Gemeinderat Grindelwald