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Schwellenkorporation

Ordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 20. April 2016, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 15. April 2015
2. Jahresrechnung 2015
3. Voranschlag 2017
4. Aare Hochwasserschutz Herreney / Tschingeley, Genehmigung des Investitionsbeitrags von Fr. 220'000.–
5. Lombach, Sperrensanierung Schufelegg HM 61.33–61.75
Kreditantrag gemäss Unterhaltsanzeige von CHF 463'000.–
6. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
7. Verschiedenes
Eingeladen und stimmberechtigt sind
alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 15. April 2015, die Jahresrechnung 2015, der Voranschlag 2017 und der Finanzplan 2018–2022 liegen 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und sind unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Die Jahresrechnung 2015, der Voranschlag 2017 und der Finanzplan 2018–2022 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.