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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Paul und Susanne Lüthi, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Vögtli + Viecelli Architekten GmbH, Aarmühlestrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Wohn- und Gewerbehaus mit Autoeinstellhalle und 3 oberirdischen Parkplätzen, frei stehendem Schopf und aussen aufgestellter Wärmepumpe.
Erteilen der Betriebsbewilligung A gem. Art. 6 Gastgewerbegesetz (GGG),
Sitzplätze: innen 60, aussen 40, Öffnungszeiten: 6.00–18.30 Uhr.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Metzgergasse 2, Parzelle Nr. 902, Koordinaten 2'632'587 / 1'169'980, Mischzone Kern.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A sowie Baugruppe C und B.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten, 3800 Matten.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. April 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli