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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bestehenden Unterstand erhöhen und an das Hauptgebäude ergänzen.
Standort: Fabrikstrasse 74, Parzelle Nr. 1173, Arbeitszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 212 GBR, Unterschreiten des Gebäudeabstandes.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Versickerungsanlage, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. April 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 3. März 2016
Bauverwaltung Interlaken