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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung der Überbauungsordnung Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley
Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Grindelwald am 4. Dezember 2015 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Erweiterung Inertstoffdeponie Tschingeley in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Grindelwald, 14. März 2016
Gemeinderat Grindelwald