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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Irene und Christian Abplanalp, Hofstettenstrasse 26, 3856
Brienzwiler, vertreten durch die Conrad Kern AG, Daniel Küng, Althardstrasse 147, 8105 Regensdorf.
Projektverfasser: Christian Winterberger, Willigen, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Einbau Klubwirtschaft mit Küche und Aussensitzplätzen sowie Erteilen der Betriebsbewilligung A gemäss Art. 6 Gastgewerbegesetz. Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr, 30 Sitzplätze innen und 30 Sitzplätze auf der Terrasse. Vergrösserung der Wohnung im 1. Obergeschoss. Erstellen von fünf Autoabstellplätzen.
Hinweis: Die Gemeinde Brienzwiler ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Erweiterung einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Eichhof 26, Parzellen Nrn. 1084 und 113, Koordinaten 649'794 / 178'211, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 39 RPV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, 3856 Brienzwiler.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. April 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli