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Einwohnergemeinde

Verwaltungsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der folgende Erlass, vorbehätlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. April 2016 in Kraft tritt:
Verwaltungsverordnung vom 7. März 2016
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat