Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Richtplan Kanton Bern

Öffentliche Mitwirkung
Die Massnahme C_21 des kantonalen Richtplans «Anlagen zur Windenergieproduktion fördern» soll angepasst werden. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung auf. Alle juristischen und natürlichen Personen können den Entwurf einsehen und sich dazu schriftlich äussern.
Auflagezeit: vom 4. März bis 3. Juni 2016.
Auflageorte (zu den ordentlichen Bürozeiten):
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern
– Amt für Gemeinden und Raumordnung, Französischsprachige Verwaltungsstelle, Hauptstrasse 2, 2560 Nidau (8.00 bis 11.30 Uhr)
Elektronische Auflage: Die Unterlagen sind unter der Internetadresse www.be.ch/vernehmlassungen zu finden. Unter www.be.ch/richtplan sind weitere Informationen und der ganze gültige Richtplan publiziert.
Die Mitwirkungseingaben sind mit Absender bis spätestens 3. Juni 2016 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder per Post an das Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Kantonsplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, einzureichen.
Bern, 2. März 2016
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern