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Eröffnung eines Testaments

Frech, Stephan, geboren am 26. Februar 1925, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen Burgerweg 3, 3800 Interlaken, ist am 14. Januar 2016 in Interlaken verstorben.
Der Erblasser hinterliess ein Testament vom 22. April 2005. Die gesetzliche Erbfolge wurde aufgehoben. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthalts gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.
Dieses Testament liegt den gesetzlichen Erben bei Notar Peter Graf, Hauptstrasse 43, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation beim beauftragen Notar Peter Graf, Postfach, 3800 Interlaken, schriftlich zu erheben. Erfolgen innerhalb der gesetzten Frist keine Einsprachen, so wird den eingesetzten Erben die Erbbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt.
Unterseen, 23. Februar 2016
Der Beauftragte: Peter Graf, Notar