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Einwohnergemeinde

Änderung von Verordnungen der Einwohnergemeinde Wilderswil
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wilderswil die Änderung folgender Verordnung beschlossen hat:
• Verordnung der Einwohnergemeinde Wilderswil über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV (V GERES-ZPV) vom 1.3.2016, Neufassung per 1.3.2016, Ersatz der bisherigen Verordnung
Die Verordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. März 2016 in Kraft. Die Verordnung kann ab sofort kostenlos bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Auf www.wilderswil.ch/reglemente können die Gemeindereglemente und -verordnungen ebenfalls als PDF-Datei eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden
Wilderswil, 2. März 2016
Gemeinderat Wilderswil