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Gemischte Gemeinde

Burgergut
Versammlung der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger
Donnerstag, 14. April 2016, 20.00 Uhr im Gmeindshuus Oberried
Traktanden
1. Protokoll der Burgerversammlung vom 22. November 2013 / Kenntnisnahme
2. Landabtausch Erbengemeinschaft Rudolf Hamberger
3. Holzlagerplatz Minachri / Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag
4. Verschiedenes
Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 2 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zu erheben.
Rügepflicht
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Burgerversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Oberried, 29. Februar 2016
Allmendkommission Oberried