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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2016 Anpassungen in der Organisationsverordnung beschlossen. Die Änderungen treten per 22. Februar 2016 in Kraft.
Gegen den oben erwähnten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 22. Februar 2016
Der Gemeinderat