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Einwohnergemeinde

Friedhof
Die Gräber aus dem Jahr 1986 werden infolge Ablaufs der gesetzlichen Frist der Grabesruhe aufgehoben. Die Grabreihen sind mit einer Tafel gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen um Räumung der Grabsteine und Gräber bis zum 30. April 2016. Nach Ablauf dieser Frist wird über die Grabstätten verfügt.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofwart Urs Rubi, Telefon 079 422 90 36.
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen