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Einwohnergemeinde

Änderung Gebührenverordnung Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 22.2.2016 eine Änderung der Gebührenverordnung des Wasserversorgungsreglements vom 15.5.2006 in Artikel 1 und 2 beschlossen hat. Die Änderung tritt rückwirkend vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1.1.2016 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 25. Februar 2016
Der Gemeindeschreiber\r\n