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Einwohnergemeinde

Änderung Überbauungsordnung und Uferschutzplan Spielmatte
(geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 6 BauV)
Bekanntmachung gemäss Art. 110 BauV
Die vom Gemeinderat am 21. Dezember 2015 beschlossene Änderung des Überbauungs- und Uferschutzplans  «Spielmatte» wurde am 3. Februar 2016 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Die genehmigten Unterlagen liegen bei der Bauverwaltung Unterseen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Unterseen, 15. Februar 2016
Der Einwohnergemeinderat