Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Grindelwald Sports AG, Dorfstrasse 103, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: PlanArt Grindelwald, Dorfstrasse 79, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Gletscherschlucht in eine Erlebnisschlucht: Einbau von Netzinstallationen für Canyon Garden und Lichtinszenierungen.
Standort: Gletscherschlucht, Parzelle Nr. 4533, Koordinaten Einstieg 646’562 / 162’640, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV)
• Ausnahme zur Überdeckung von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Interlaken, 15. Februar 2016
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli