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Einwohnergemeinde

Tarifverordnung Bestattungs- und Friedhofwesen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgende Verordnung genehmigt hat:
•    Tarifverordnung Bestattungs- und Friedhofwesen
Die Tarifverordnung tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend ab 1. Januar 2016 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 22. Februar 2016
Der Gemeinderat