Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Begräbnisbezirk Brienz

(umfassend die Gemeinden Brienz, Oberried, Schwanden, Hofstetten)
Ausserordentliche Versammlung
Dienstag, 15. März 2016, im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung im Kirchgemeindehaus Kienholz, Brienz
Traktanden
1.    Protokoll der ordentlichen BBV vom 6.12.2015
2.    Wahl einer neuen Begräbnisbezirksrätin
3.    a) Wahl Begräbnisbezirkspräsident, b) Wahl Begräbnisbezirksvizepräsidentin
4.    Orientierung Erweiterung des Gemeinschaftsgrabes
5.    Verschiedenes / Umfrage
Öffentliche Auflage: keine
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 6. Dezember 2015 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 27. Januar 2016 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen. Das Protokoll der ausserordentlichen Versammlung vom 15. März 2016 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz). Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind. Im Anschluss sind die Versammlungsteilnehmer/innen herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Brienz, 11. Februar 2016
Der Begräbnisbezirksrat