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Einwohnergemeinde

Reglement zur Bekämfpung der Luftverschmutzung durch Feuerungsanlagen; Ausserkraftsetzung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Ausserkraftsetzung:
Da sämtliche Regelungen in den kantonalen Erlassen enthalten sind, hat der Einwohnergemeinderat Unterseen am 8. Februar 2016 das Reglement zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Feuerungsanlagen rückwirkend auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen die Ausserkraftsetzung des oben genannten Reglementes kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 8. Februar 2016
Der Gemeinderat