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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rosmarie und Werner Walti-Federer, Talstrasse 50, 3805 Goldswil.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Garage Nr. 50a, Erstellen eines teilweise unterkellerten Anbaus mit neuer 3½-Zimmer-Wohnung an Wohnhaus Nr. 50.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt
Standort: Talstrasse 50, Parzelle Nr. 1786, Koordinaten 2'633'711/1'171'634, Nutzungszone: W2
Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. März 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 5. Februar 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg