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Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung «Rialto» mit Zonenplanänderung – öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Überbauungsordnung «Rialto» mit Zonenplanänderung bestehend aus:
– Überbauungsplan
– Überbauungsvorschriften mit Fachgutachten Naturgefahren
Weitere Unterlagen:
– Erläuterungsbericht
– Zonenplanänderung
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 11. Februar bis und mit 11. März 2016 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen.
Leissigen, 5. Februar 2016
Der Gemeinderat