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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Inkraftsetzung des Reglements über das öffentliche Beschaffungswesen, in Kraft ab 1. Januar 2016, beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 30. November 2015.
Der Beschluss der Gemeindeversammlung über das Reglement ist in Rechtskraft erwachsen, das Reglement tritt somit rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft.
Die neuen Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 10. Februar 2016
Der Gemeinderat