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Baupublikation

Gesuchsteller: Sivanantham Sivakumaran, Hauptstrasse, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Oester Holz GmbH, Neuweg 9, 3715 Adelboden.
Bauvorhaben: Einbau Studio in bestehende Abstellräume.
Standort: Brunngasse 4, Parzelle Nr. 1456, Koordinaten 634'870 / 170'575, Kernzone A.
Beanspruchte Ausnahmen: • Unterschreiten Grenzabstände (Art. 57 GBR) best. Rechtswidrigkeit • Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 32 GBR) best. Rechtswidrigkeit • Überschreiten der Gebäudelänge (Art. 57 GBR) best. Rechtswidrigkeit • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. März 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 8. Februar 2016
Bauverwaltung Bönigen