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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen (2)

Öffentliche Planauflage
für
S-168736.1
Schaltstation Lütscherenstrasse
Parzellen-Nr. 888
Koordinaten 630‘598/168‘927

L-128578.4
16 kV-Kabel zwischen der
Unterstation Wilderswil und der Schaltstation Lütscherenstrasse
– Verkabelung

L-224444.1
16 kV-Leitung zwischen der
Unterstation Leissigen und der
Schaltstation Lütscherenstrasse
– Neues Kabel

L-169586.2
16 kV-Kabel zwischen der
Transformatorenstation
Sundlauenen und der Schaltstation Lütscherenstrasse
– Verkabelung
der BKW Energie AG, Spiez

Beim eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 11. Februar bis zum 14. März 2016 in der Gemeindeverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2/4, 3800 Unterseen, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf