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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Jungfraublickallee
Der Gemeinderat Matten verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und der Zustimmungsverfügung 1069-15 des Oberingenieurkreises I vom 4. Februar 2015 die folgenden Verkehrsmassnahmen in der Jungfraublickallee: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Zubringerdienst gestattet, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Matten erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen enthalten.
Gemeinderat Matten