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Einwohnergemeinde

Änderung Überbauungsordnung «Rigips» – öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Leissigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Überbauungsordnung «Rigips» bestehend aus:
–    Überbauungsplan 1:1000 «Abbau und Nutzung»
–    Überbauungsplan 1:1000 «Endgestaltung und Rekultivierung»
–    Überbauungsvorschriften
Weitere Unterlagen:
–    Erläuterungsbericht
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 11. Februar bis und mit 11. März 2016 in der Gemeindeverwaltung Leissigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b Abs. 1 BauG). Gleichzeitig mit der vorliegenden Änderung der Überbauungsordnung «Rigips» auf dem Gemeindegebiet Leissigen läuft auch die öffentliche Auflage der Überbauungsordnung «Rigips» Krattigen. In Krattigen handelt es sich nebst der Änderung zudem um ein koordiniertes Verfahren mit Baubewilligung (Abbau Rotebüel) inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung und Rodungsgesuch. Die entsprechende Auflage- und Einsprachefrist läuft vom 9. Februar bis 10. März 2016 in der Gemeindeverwaltung Krattigen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter  www.krattigen.ch.
Leissigen, 5. Februar 2016
Der Gemeinderat