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Einwohnergemeinde

Änderung der Richtlinien zum Ausgleich von Planungsvorteilen
Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2016 eine Änderung der Richtlinien zum Ausgleich von Planungsvorteilen vom 16. April 2007 beschlossen (Korrektur eines falschen Artikelverweises). Die Änderung tritt sofort in Kraft.
Die Änderung der Verordnung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken eingesehen oder bezogen werden und ist auch unter www.interlaken-gemeinde.ch/reglemente/7/701/ aufgeschaltet. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 3. Febraur 2016
Der Gemeindeschreiber