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Einwohnergemeinde

Änderung Gemeindeordnung, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 4. Dezember 2015 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 22. Januar 2016 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung der Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bönigen, 1. Februar 2016
Der Gemeindeschreiber